Der Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien für das Recht auf angemessene Nahrung durch die Mitgliedstaaten der FAU im November 2004 folgten auch in Osterreich einige Diskussions- und Verhandlungsrunden. Im Frühjahr 2007 bildete sich schliesslicheine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen, Ministerien, Wissenschaft und Forschung. Als "Task Group Recht auf Nahrung" hat sie sich die Starkung dieses Menschenrechts in Osterreich als zentrales Ziel qesetzt. Neben normativen Grundlagen werden die FAU-Leitlinien als ein zentrales Instrument für die Arbeit herangezogen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben den nationalen auch die internationalen Verpflichtungen von Regierungen in Zusammenhang mit dem Recht von Menschen, sichseibstverantwortlich ernahren zu konnen.
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