Vom Käufer eines Luftfahrzeugs wird häufig eine Anzahlung erwartet. Sie soll den Verkäufer vor Verlusten schützen, falls der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, kann aber auch zur Vorfinanzierung der Fertigung dienen. Vor allem im letzteren Fall ist es üblich, dass höhere Summen verlangt werden, da der Bau eines Flugzeugs eine längere Zeit braucht. Jedoch: Eine gesetzliche Regelung, wie hoch eine Anzahlung sein darf, gibt es nicht. Das Gesetz sieht lediglich »Zahlung bei Lieferung« vor, die sogenannte Zahlung Zug um Zug. Der Verkäufer ist grundsätzlich frei, was die Höhe der Anzahlung betrifft, und kann sogar den ganzen Betrag als Vorkasse vereinbaren. Allerdings ist hierfür eine individuelle Regelung nötig. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies in der Regel nicht möglich.
展开▼