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【24h】

LG München I: Beweis der Urheberschaft an Digitalfotos

机译:LG慕尼黑I:数码照片的著作权证明

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摘要

1. Für die Frage der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien spricht ein erster Anschein, wenn er einer Person, die diese Fotos später auf ihrer Homepage nutzt, die entsprechenden Fotodateien zuvor auf Speichermedien übergeben hat. 2. Kann ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos im Prozess vorlegen, spricht ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen. 3. Aus den Metadaten zu einer Fotodatei lassen sich auf Grund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen schließen, sodass sie als Beweis des ersten Anscheins hierfür ungeeignet sind. 4. Das Beweisangebot, dass in Fotodateien sog. „Hotpixel" enthalten seien, durch die man eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Digitalkamera herstellen könne, ist als Ausforschungsbeweis unzulässig.
机译:1.初次出现代表摄影师在某些照片上的作者身份的问题,前提是他以前曾在存储介质上将相应的照片文件提供给某个人,之后该人随后在其主页上使用这些照片。 2.如果摄影师能够在此过程中展示整个系列的相关照片,则首次出现表明该照片系列中的所有照片均来自他。 3.由于照片文件的元数据具有可操作性,因此无法得出关于其中包含的信息的真实性的可靠结论,因此不适合作为首次出现的证据。 4.不允许提供照片文件中包含所谓的“热像素”的证据,通过该证据,可以确定对特定数码相机的明确分配,作为研究证据。

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