Hier die wesentlichen neuen Bestimmungen, die 1998 beschlossen wurden: Promille-Grenzen: Seit Mai 1998 gibt es, wie in vielen anderen europaischen Staaten, auch in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. Bis 0,79 Promille drohen eine Geldbusse von mindestens 200 und hochstens 1 000 Mark sowie zwei Punkte in Flensburg, allerdings kein Fahrverbot. Ebenfalls neu: Als Beweismittel vor Gericht gilt in Zukunft nicht mehr nur die Blutprobe, sondern auch die Atemalkohol-Analyse, die bisher nur als Vortest angewandt wurde.
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