Unternehmer sollten, wie der folgende Praxisfall beweist, in wirtschaftlich nach wie vor schwierigen Zeiten zumindest Grundkenntnisse der Banken-AGB besitzen, um ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit ihrem Bankpartner zu kennen. Da sie "nach sorgfaltiger Prüfung zu einer ungünstigeren Risikoeinschatzung" gekommen ist, bittet die Hausbank Detlef S., einen mittelstandischen Unternehmer, "neben der bereits bestehenden Grundschuld um ein weiteres Grundpfandrecht zur Absicherung der Betriebsmittelkredite". Ob diese Forderung berechtigt ist, wird S. in den kommenden Wochen in einem Gesprach mit dem für ihn zustandigen Bankmitarbeiter erst noch hartnackig verhandeln. Dazu wird ihm die Bank konkret mitteilen müssen, wie sie zu der von ihr angeführten"ungünstigeren Risikoeinschatzung" im Einzelnen überhaupt qekommen ist.
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