Vortrag anlasslich der 100. Sitzung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverstandiger der Lander und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS), gehalten am 18. September 2012. Der Vortragsstil ist weitgehend beibehalten.Lebensmittelrecht gibt es vermutlich schon, seit in den Ursprüngen der Menschheit an die Stelle des Instinkts reflektierte Gebote der Gemeinschaft getreten sind. So weitgespannt will ich die Entwicklung des Lebensmittelrechts und seiner Vorlaufer hier jedoch nicht behandeln. Ich beschranke mich auf die Entwicklung seit Beginn der Tatigkeit des ALS und dies deckt sich auch bis auf drei Jahre mit dem Zeitraum, in dem ich im Lebensmittelrecht tatig bin. Das Lebensmittelrecht ist kein statisches Gebilde, das lediglich von Zeit zu Zeit neu formuliert wird. Zwar ziehen sich die beiden grundlegenden Massstabe des Lebensmittelrechts, der Gesundheitsschutz und der Tauschungsschutz, wie ein roter Faden durch die vielen Ausgestaltungen des Lebensmittelrechts hindurch. Sowohl die Moglichkeiten der Versorgung mit Lebensmitteln als auch die politischen Systeme haben aber die konkreten Anforderungen immer wieder verandert. Für die Versorgung das beste Beispiel ist für meine Generation ein Vergleich zwischen der Zeit im zweiten Weltkrieg mit der heutigen Zeit des Uberflusses, in der ein gut Teil der Lebensmittel in Deutschland weggeworfen wird; ein Zustand, der uns damals abstrus erschienen ware, der allerdings für weite Teile der Weltbevolkerung auch heute nochabstrus ist.
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