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Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek verlangt Eilbedürftigkeit

机译:登记建筑工人抵押抵押需要紧急处理

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摘要

Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Urteil vom 05.03.2015 (GZ: 13 U 12/15) herausgestellt, dass ein Unternehmer die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypo-thek nach § 648 BGB nicht mehr verlangen kann, wenn er diese erst 32 Monate nach Beendigung seiner Arbeiten und 14 Monate nach Stellung der Schlussrechnung beantragt. Die Eilbedürftigkeit lebt auch nicht wieder auf, wenn der Bauherr später die vom Unternehmer errichtete Wohnung verkaufen möchte. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vergütungsforderung des Bauunternehmers von Beginn an zwischen den Parteien streitig war.
机译:策勒高级地区法院在2015年3月5日的判决(GZ:13 U 12/15)中强调,企业家只有在32个月后才可以按照德国民法典(BGB)第648节的要求,要求保留建筑工人保险假说的保留。要求在最后发票到期后的14个月内终止工作。如果客户后来想出售企业家建造的公寓,那么紧迫感就不会恢复。在任何情况下,如果承包商的酬金要求从一开始就在当事方之间引起争议,则适用。

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    《Der Elektro-Fachmann》 |2015年第8期|25-25|共1页
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