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DIE HOHE DER VERWALTUNGSGEBÜHR: Rekonstruktion von Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip im Hinblick auf die verfassungsmäßigen Gebührenzwecke

机译:行政费用:在制宪费目的方面重建成本回收和等值原则

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摘要

Anders, als noch in den 1970er Jahren ist es heute möglich, dem Grundgesetz subsumtionsfähige Kriterien für die Bemessung von Gebühren zu entnehmen. Grundlage dafür ist die vom BVerfG bestätigte Annahme, dass nichtsteuerliche Abgaben im Steuerstaat jeweils einer besonderen inhaltlichen Rechtfertigung bedürfen. Diese kann für Gebühren bei näherer Betrachtung ausschließlich aus dem Zweck des Aufwandsausgleichs, d. h. einer Verschiebung wirtschaftlicher Werte zu Lasten der öffentlichen Hand, gewonnen werden. Nur dann, wenn der Staat zugunsten eines Einzelnen einen besonderen Aufwand treibt oder ihm eine andere „Leistung" aus seinem Vermögen zukommen lässt, besteht ein rechtsstaatliches Bedürfnis nach Wertausgleich, ein Finanzierungsinteresse, das nicht ebenso gut oder besser mit dem Mittel der Steuer erfüllt werden könnte. Die Ziele der Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen können dagegen keine Gebühr rechtfertigen, weil der Staat dabei mehr erhielte, als er seinerseits aufgewendet hat. Es entsteht also eine Konkurrenz zur Steuer. Folgende Kriterien für die Gebührenerhebung und -bemessung können daraus abgeleitet werden: (1) Eine Abgabe ist Gebühr, wenn sie an eine besondere Leistung des Staates an einen Einzelnen anknüpft. Leistung ist dabei jedes Verwaltungshandeln, das einen besonderen Aufwand verursacht und vom Gebührenpflichtigen in zurechenbarer Weise hervorgerufen wurde. „Verwaltungsgebühren" sind solche, die anlässlich der Vornahme einer behördlichen Amtshandlung erhoben werden und für die der Gesetzgeber keinen besonderen Finanzierungszweck (außer der Kostendeckung) ausdrücklich bestimmt hat. (2) Der Wert der konkreten Leistung ist maßgeblich für die verfassungsrechtlich zulässige Höhe der Gebühr: Diese darf nur so hoch sein, wie es zum Ausgleich der durch die Leistung bewirkten Wertverschiebung erforderlich ist (Konnexität zwischen Gebührenanlass und -höhe). (3) Für die Verwaltungsgebühr bedeutet das, dass sich die Gebührenhöhe an den konkret zurechenbaren Kosten der Amtshandlung orientieren muss (Kostenprinzip). Vorteile des Bürgers dürfen nicht abgeschöpft werden, Gemeinkosten können nicht generell umgelegt werden. Die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsmaßstäben oder Pauschalierungen ist zulässig. Die Höhe der tatsächlichen Kosten muss in einer Kostenkalku-lation nachgewiesen werden.
机译:与1970年代相比,现在有可能从《基本法》中得出计算费用的认购标准。这样做的基础是BVerfG确认的假设,即税收国家中的非税收都需要特定的实质性理由。仔细检查后,可将其仅用于成本补偿的费用,即H。经济价值的转变以牺牲公共部门为代价。只有当国家为个人付出特殊努力或从其资产中获得另一个“利益”时,才有必要基于法治实现价值平衡,而这种税收利益是无法通过税收来更好或更好地满足的。另一方面,掠夺经济优势的目标不能证明收费是合理的,因为国家会收到比其本身花费更多的钱,因此出现了税收竞争。收费和计量收费的以下标准可从中得出:(1 )如果征税与对个人的特殊政府服务有关,则是一种费用;服务是引起应有的努力并由应支付费用的人以应有的方式引起的任何行政行为官方行为n并且立法者没有明确确定任何特殊的融资目的(除成本回收外)。 (2)特定服务的价值对于费用在宪法上允许的数额起决定性作用:这只能与补偿服务引起的价值转移(费用原因与费用之间的联系)所需的数额一样高。 (3)对于管理费,这意味着该费用的金额必须基于官方行为的特定可归因成本(成本原则)。不能剥夺公民的利益,总的来说不能分配间接费用。允许使用概率测度或概括。实际成本必须在成本计算中证明。

著录项

  • 来源
    《Die Verwaltung》 |2006年第4期|p.493-523|共31页
  • 作者

    Michael Wild;

  • 作者单位

    Neue Christstraß

    e 5, 14059 Berlin;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 管理学;
  • 关键词

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