Zahlreiche Entscheidungen der jüngeren vergaberechtlichen Rechtsprechung haben sich mit dem sogenannten Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers befasst.1 Dabei ging es um die gleichermaßen rechtlich interessante wie praktisch sehr bedeutsame Frage, ob und inwieweit durch die Vorschriften des (europäischen) Vergaberechts die Entscheidungsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand beschränkt oder jedenfalls gelenkt werden kann.
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