a) Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haft pflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i. S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.rnb) Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i. S. von § 4 Nr. 2 UWG.
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机译:a)如果责任保险人的汽车责任保险人在付款时向受害方提供了与受害方酬金有关的法律信息,并由受害人委托的汽车专家确定损失金额,则这不构成外国法律事务i。 S. of Art。1§1第1句1 RBerG.rnb)缺乏关于专家费用报销的判例法知识并不能使事故受害者成为没有经验的人。 U.§4 No.2的S.
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