1. Die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG findet nur auf eine dem Arbeitgeber zurechenbare Kündigung Anwendung.rn2. Kündigt ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, liegt keine Kündigung des Arbeitgebers i. S. von § 4 Satz 1 KSchG vor. Eine ohne Billigung (Vollmacht) des Arbeitgebers ausgesprochene Kündigung ist dem Arbeitgeber erst durch eine (nachträglich) erteilte Genehmigung zurechenbar. Die dreiwöchige Klagefrist kann deshalb frühestens mit Zugang der Genehmigung zu laufen beginnen.
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机译:1.根据KSchG的第4节第1句提出索赔的三周期限仅适用于可归因于雇主的解雇。如果授权书或未经授权的人终止了雇员的雇佣关系,则雇主不终止i。 S. of 4句1 KSchG。未经雇主批准(授权书)的解雇只能在(随后)获得批准后才归因于雇主。因此,提起诉讼的三周时间最早可以从获得许可开始。
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