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Grundlagen des Sachverständigenwesens in Deutschland

机译:德国专家系统的基础

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摘要

Vielfach ist in Rechtsvorschriften die Rede vom Sachverständigen (z. B. §§ 402 ff. und § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 sowie § 65 VwVfG, § 74 a Abs. 5 Satz 1 ZVG usw.). Es handelt sich also um einen Rechtsbegriff. Allerdings ist dieser Rechtsbegriff unbestimmt. Denn nirgendwo sagt das Gesetz, was der Sachverständige eigentlich ist; es fehlt an der gesetzlichen Definition dieses Begriffs. Desgleichen fehlt es an allgemeinen Vorschriften über die Führung der Bezeichnung Sachverständiger. In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um eine generell ungeschützte Bezeichnung in der Weise, dass sich jeder Sachverständiger nennen kann, wenn er will (wegen der Ausnahme bei den zugelassenen Umweltgutachtern s. u.). Mithin war wieder einmal die Rechtsprechung aufgerufen, den unbestimmten Rechtsbegriff Sachverständiger inhaltlich abzugrenzen und festzulegen, was einen Sachverständigen ausmacht.
机译:立法经常说专家(例如第402 ff节,第287(1)条第2节ZPO,第26(1)条第2节2和3,第65节VwVfG,第74a条) 5句1 ZVG等)。因此,这是一个法律概念。但是,此法律概念是不确定的。因为法律在任何地方都没有说专家到底是什么?缺少该术语的法律定义。同样,关于专家一词的使用也没有一般规则。在德意志联邦共和国,这是一种通常不受保护的名称,任何专家都可以自称(因为经批准的环境专家除外,请参阅下文)。因此,再次要求判例法界定专家的不确定法律概念的内容并确定专家的构成。

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