In einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren hat das VG Berlin (B. v. 5.9.2013 - VG 27 L 217.13) einen Anspruch auf Einsicht in eine vom BMI initiierte Studie verneint. Der presserechtliche Auskunftsanspruch erfasse einen solch umfassenden Zugang zu behördlichen Dokumenten nicht. Der Journalist einer Tageszeitung wandte sich an das BMI und machte seinen journalistischen Auskunftsanspruch geltend. Dieses Informationsrecht der Presse ist in § 4 Abs. 1 BerIPrG verankert und verpflichtet die Behörden, Journalisten Auskünfte zu erteilen, die die Presse zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe benötigt. Das BMI hatte dem Journalisten die Einsicht in die über 800 Seiten umfassende Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute" verweigert.
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机译:在行政法院的要求下,柏林VG(B. v。5.9.2013-VG 27 L 217.13)拒绝获得由BMI发起的研究的权利。新闻法规定的知情权不包括对官方文件的如此广泛的获取。日报的记者转向了BMI,并维护了他的新闻知情权。新闻界的这种获取信息的权利扎根于第4(1)节,规定政府有义务向新闻记者提供新闻界履行其公共职能所需的信息。 BMI拒绝了记者访问长达800页的研究报告“ 1950年至今的德国兴奋剂”。
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