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LG Köln: Kein Anspruch auf Kabeleinspeiseentgelte

机译:LG Cologne:无权获得电缆固定关税

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摘要

1. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nicht dazu verpflichtet, Einspeisedienstleistungen der Breitbandkabelnetzbetreiber in Anspruch zu nehmen. 2. Die Breitbandkabelnetzbetreiber trifft eine eigene gesetzliche Pflicht, Programme mit Must-Carry-Status in ihre Netze einzuspeisen. Diese ist nicht durch den zusätzlichen Abschluss eines (entgeltlichen) Vertrags bedingt. 3. Die Auferlegung der Must-Carry-Pflicht ohne Festlegung einer Vergütung begegnet keinen Bedenken im Hinblick auf den Eigentumsschutz des Art. 14 GG sowie die Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG. Die Kabelnetzbetreiber verbreiten die Signale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme nicht nur auf Grund ihrer Must-Carry-Pflicht, sondern auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse weiter und werden durch die Vermarktungsmöglichkeiten hierfür kompensiert.
机译:1.公共服务广播公司没有义务使用宽带有线网络运营商的馈电服务。 2.宽带电缆网络运营商有其法律义务将必须携带的节目馈入其网络。这不是由于额外签订了(有偿)合同。 3.在没有规定报酬的情况下施加必须承担的义务与第14 GG条的财产保护以及据此的职业自由无关。第十二条有线网络运营商传播公共服务广播节目的信号,不仅是由于其必须承担的义务,而且还出于其自身的经济利益,并且为此获得了营销机会。

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    《Multimedia und Recht》 |2015年第4期|284-287|共4页
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