Der Bundesrat hat das vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 beschlossene "Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes und zur Änderung des Mineralöldatengesetzes" bestätigt. "Mit dem neuen Gesetz setzen wir die europäische Erdölbevorratungsrichtlinie um und optimieren zugleich unser bewährtes System der Ölkrisenvorsorge", so Jochen Homann, Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Das Gesetz regelt die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Vorsorge für Versorgungsstörungen neu. Künftig sind Vorräte in der Höhe der Nettoeinfuhren eines Zeitraums von 90 Tagen zu halten. Dahinter steht die Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Bevorratungsregeln der Internationalen Energieagentur und der Europäischen Union. Die erforderliche Bevorratung obliegt weiterhin dem Erdölbevorratungsverband, einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.
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