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【24h】

Zum anwendbaren Recht bei der Ltd-Gründung, Beratung und Werbung durch ausl?ndische Agenturen; Herkunftslandprinzip des ECG und der E-CommerceRL; Vertretungsmonopol der ?sterreichischen Rechtsanw?lte; sonstige berufsrechtliche Vorschriften

机译:关于设立有限公司的适用法律,外国机构的建议和广告; ECG和电子商务指令的原产国原则;奥地利律师的代表垄断;其他专业规定

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摘要

Nach § 21 Z 10 ECG ist das Herkunftslandprinzip auf die Vertretung einer Partei und die Verteidigung ihrer Interessen vor den Gerichten, vor unabhängigen Verwaltungssenaten oder vor Behörden iSd Art 133 Z 4 B-VG nicht anzuwenden. Diese Ausnahme entspricht Art I Abs 5 lit d der E-CommerceRL. Danach ist die Vertretung eines Mandanten und Verteidigung seiner Interessen vor Gericht von der Anwendung des Herkunftslandprinzips ausgenommen. Ihre wörtliche Auslegung legt nahe, dass Beratungsleistungen und damit auch die Werbung für und das Angebot von Beratungsleistungen nicht darunter fallen. Dies steht im Einklang mit dem erklärten Ziel der E-CommerceRL und der diese RL umsetzenden Bestimmungen des ECG, den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern, den das Herkunftslandprinzip ganz wesentlich erleichtert. Ausnahmen davon sind daher eng auszulegen. IdS wird nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung. Das Firmenbuchgericht ist nach der Rsp des EuGH kein (vorlageberechtigtes) Gericht, sondern eine Verwaltungsbehörde, weil in anderen MS Verwaltungsbehörden das Firmenregister führen und diese Tätigkeit nicht Teil der Rsp ist. Die vom EuGH angeführten Gründe sprechen dafür, Firmenbuchgerichte auch im Zusammenhang mit den in der E-CommerceRL und im ECG normierten Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip nicht als Gerichte zu werten. Die Vorschriften über das Vertretungsmonopol der österr Rechtsanwälte gelten in Österreich; sie sind auf Tätigkeiten im Ausland, wie die Gründung einer Ltd in Großbritannien und damit zusammenhängende Beratungsleistungen sowie die Übermittlung der Urkunden an den (österr) Klienten, nicht anzuwenden. Die Bekl durfte jedenfalls mit guten Gründen der Auffassung sein, bei der Gründung einer Ltd in Großbritannien und der damit zusammenhängenden Beratung sowie der Übermittlung der Urkunden nach Österreich nicht an österr berufsrechtliche Vorschriften gebunden zu sein.
机译:根据§21 Z 10 ECG,原籍国原则不适用于当事方的代表及其在法院,独立行政参议院之前或在第133 Z 4 B-VG条所指的当局之前捍卫其利益。该例外对应于《电子商务指令》第I条第5款d。据此,委托人的代理及其在法院的权益辩护不受原籍国原则的适用。他们的字面解释表明,咨询服务以及咨询服务的广告和提供均不包括在内。这与电子商务指令的宣布目标以及实施该指令的ECG规定相符,以促进电子商务,而原产国原则使这变得更加容易。因此,必须对例外情况进行狭义的解释。通常,原籍国原则仅将法庭上的对抗性争端排除在外,而不仅仅是法律建议。根据ECJ的Rsp,商业登记法院不是(授权提交)法院,而是行政机关,因为在其他MS行政机关中,公司登记册得到保存,并且该活动不属于Rsp的一部分。 ECJ给出的理由表明,不应将商业注册法院作为法院审判,也不应将电子商务指令和ECG中标准化的原产国原则作为例外。奥地利适用垄断奥地利律师代表制的规定;它们不适用于国外活动,例如在英国成立有限公司和相关的咨询服务以及向(奥地利)客户传输证书。无论如何,Bekl有权相信,有充分的理由在英国成立有限公司,提供相关建议以及将文件转移到奥地利时不受奥地利专业法规的约束。

著录项

  • 来源
    《Wirtschaftsrechtliche Blätter》 |2007年第5期|247-250|共4页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 13:12:50

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