Die Versetzung eines ?BB-"Beamten" in den dauernden Ruhestand ist keine Kündigung des Arbeitsverh?ltnisses. Daher kommt auch das für Kündigungen geltende Mitwirkungsrecht des Betriebsrates nicht zur Anwendung. Die Ruhestandsversetzung unterliegt auch nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsschutz.
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