Das Bundesverwaltungsgericht hat im Bereich Elektrizit?tsmarkt und Stromversorgung am 8. Juli 2010 ein erstes Urteil zu den Strompreisen des Jahres 2009 gef?llt. Dabei kommt das Gericht zum Schluss, dass die Bestimmung von Art. 31b der Stromversorgungsverordnung (StromW) wegen Verfassungs- und Gesetzwidrigkeit nicht anwendbar ist. Die Kosten für Systemdienstleistungen dürfen demnach nicht den Kraftwerksbetreibern anstelle der Endverbraucher belastet werden.
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