Offenbart wird eine Optik (1) mit einem Linsenkörper (2), welcher an einer lateralen Fläche (18) eine Grenzfläche (16) aufweist. Weiterbildend kann die Optik einen Halter (4) aufweisen und/oder Teil einer Leuchte sein. Offenbart werden auch Herstellungsverfahren dafür und ein Betriebsverfahren.
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