Die Klausel durfte nach heutigem Stand der Rechtsprechung schon an dem gesetzlichen Transparenzgebot fur Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) des Burgerlichen Gesetzbuchs (BGB) scheitern, weil der Begriff der "Abgaben oder andere Fremdkosten" kaum hinreichend umschrieben sein durfte. Zudem differenziert die Klausel nicht in der gebotenen Weise zwischen solchen Kaufen, die bereits abgewikkelt sind, und solchen, die noch abzuwickeln sind. Schliesslich setzt die Klausel fur eine Preisanderung keine Obergrenze.
展开▼