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【24h】

Gesetzlicher Urlaubsanspruch auch nach unbezahltem Sonderurlaub

机译:法定休假权利,即使在无薪特殊休假之后

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摘要

Nach §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, kann also nicht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Voraussetzung fur das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist lediglich der rechtswirksame Bestand eines Arbeitsverhaltnisses und die einmalige Erfullung der Wartezeit. Das BUrlG knupft das Bestehen eines Urlaubsanspruchs nicht an die Erfullung der Hauptpflichten des Arbeitnehmers. Es sieht auch keine Kurzung des Urlaubsanspruchs fur den Fall des Ruhens des Arbeitsverhaltnisses vor. Lediglich zwei spezialgesetzliche Regelungen geben dem Arbeitgeber die Moglichkeit der Kurzung des Erholungsurlaubs, namlich bei Elternzeit oder Wehrdienst. Eine gesetzliche Kurzungsregelung beim Ruhen des Ar- beitsverhaltnisses wahrend einer Pflegezeit besteht dagegen nicht.
机译:根据《联邦假期法》(BUrlG)第1节的规定,每个员工有权在每个日历年享受带薪休假。根据第13条第1款第1款和第3条BUrlG,此要求是必不可少的,因此,雇主与雇员之间的协议不能将其排除在外。创建法定休假权利的唯一前提是合法有效的雇佣关系和一次性满足等待时间。 BUrlG并不将休假权利的存在与员工主要义务的履行联系起来。如果雇佣关系被中止,这也不能缩短休假时间。只有两个特殊的法律法规允许雇主选择缩短休假,即育儿假或服兵役的情况。但是,在休病假期间暂停工作关系时,没有法定的缩短规定。

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