Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben eine neue Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten veroffentlicht. Aufgrund der "Falkensteiner Empfehlung" konnen medizinische Gutachter nun besser und einheitlicher als bisher beurteilen, ob eine Erkrankung durch den beruflichen Kontakt mit Asbest entstanden ist.
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