Im bestehenden Arbeitsverhaltnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkundigungs- Schutzes fur Behinderte, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulassig. Das gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (Urteil vom 16.02.2012,6 AZR 553/10) insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kundigungen.
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