In der Rubrik Verkehrstipp gibt der Verkehrsrechtserxperte der LK Hannover, Günter Heitmann, Tipps rund um den Einsatz von Fahrzeugen in der Land- und Forstwirtschaft. Das Thema "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen" birgt dabei besondere Aspekte. Alle anerkannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind im § 18 StVZO in einer Liste aufgeführt. Sie sind generell von der Kfz Steuer befreit. Die Lohnunternehmen erhalten für diese in land-oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auch eine Agrardieselvergütung.
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