Die Streusiedlungen wurden nicht im Bodengesetz geregelt, obwohl sie die kulturtypischste und zugleich okologischste, weil flachendeckende Landbewtrt-schaftungs-form mit fl?chendeckender Besiedlung darstellen. In der ungarischen Fachlite-ratur halt sich heute noch die These darüber, dass die Einzelhofbesiedlung in der ungarischen Tiefebene sowie in verschiedenen anderen Teilen des Karpatenbeckens neueren Ursprungs (das heiat erst nach der Türken Vertreibung im ausgehenden 17. Jahrhundert entstanden) sei.
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