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机译:法理

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摘要

Ein deutsches Agrargut verfugte im Jahr 2006 über 12,10 Zahlungsansprüche und 59,57 Zahlungsansprüche bei Fla-chenstilllegung, die Flachenausstattung betrug 11,90 Hektar Grünland und 36,10 Hektar Ackerflache. In ihrem Antrag auf Gewahrung der Betriebspramie für das Jahr 2006 machte es Zahlungsansprüche für 11,90 Hektar Grünland und Zahlungsansprüche bei FlachenstiUlegung für 36,10 Hektar stillgelegte Flache geltend. Das zustandige Amt für Landwirtschaft lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass gemass Art. 54 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 die Verpflichtung bestehe, die Zahlungsansprüche bei Flachen-stilliegung vorrangig geltend zu machen. Da es nicht samtliche dieser Ansprüche geltend gemacht habe, gleichzeitig jedoch eine Flache von 11,90 Hektar zur Aktivierung ihrer anderen Zahlungsansprüche angemeldet habe, sei diese Flache im Sinne derVerordnung (EG) Nr. 796/2004 zwar als angemeldete, aber nicht ermittelte Flache zu betrachten. Das Amt wandte daher die in Art. 51 Abs.
机译:在2006年,德国的农业财产有12.10项支付权利,而59.57项支付权利被搁置,面积为11.90公顷草地和36.10公顷耕地。在其2006年授予单一农场付款的申请中,它要求赔偿11.90公顷的草地,并要求拨出36.10公顷的预留土地。农业主管部门拒绝该申请的理由是,根据第1782/2003号法规(EC)第54条第6款,在封地的情况下,有义务主张付款要求。由于它并未主张所有这些索偿要求,而是同时注册了11.90公顷的面积来激活其其他付款索偿要求,因此该区域被认为是第(EC)796/2004号法规所指的已注册但未确定的区域考虑。因此,该局采用了第51条第2款规定的条件。

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