Oft genug kommt es vor, dass ein Unfallbeteiligter am Unfallort sein Verschulden einraumt und spater davon nichts mehr wissen will. Dann stellt sich die Frage, ob der Geschadigte den Unfallverursacher alleine wegen seines Schuldeingestandnisses in Anspruch nehmen kann. Macht ein Unfallbeteiligter Schadenersatzanspruche gegen den Unfallverursacher geltend, so muss er beweisen, dass dieser den Unfall verschuldet hat. Probleme entstehen, wenn am Unfallort die Unfallverursachung unstreitig war, dann aber zu einem spateren Zeitpunkt streitig wird. Oft hat in solchen Fallen der Geschadigte auf die Polizei verzichtet oder die Namen von in Betracht kommenden Zeugen nicht notiert.
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