Die Gaspipelinebetreiber Nord Stream AG und die Nord Stream 2 AG haben sich vor dem Europaischen Gericht (EuG) auf ihre Klage gegen eine Unterwerfung des Ostseeleitungsnetzes unter die europaische Netzregulierung eine Absage eingehandelt.Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG hatte geltend gemacht,die neuen Verpflichtungen fuhrten dazu,dass sie als Gesellschaft die gesamte Gasfernleitung,Nord Stream 2'veraussern oder ihre organisatorische und unternehmerische Struktur vollig umstellen musste,was die Finanzierung der Leitungen,an der auch europaische Unternehmen beteiligt seien,von Grund auf unterminieren wurde.Erst vor wenigen Tagen hatte die Bundesnetzagentur einen Antrag der Nord Stream 2 AG abgelehnt,das Projekt in deutschen Hoheitsgewassern von dem EU-Rechtsregime auszunehmen.
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