Tritt sechs Monate nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Mangel auf, gehen die Gerichte davon aus, dass er bereits bei der Ubergabe vorhanden war. Manchmal bestehen noch immer Unsicherheiten im Umgang mit der Beweislastumkehrvorschrift, § 477 Burgerliches Gesetzbuch (BGB). Folgende Eckpunkte sind wichtig: - Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsguterkauf, also Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher(z. B. eines Gebrauchtfahrzeugs durch einen Handler an einen Privatkunden). - Anders als falschlicherweise in manchen Verbraucherveroffentlichungen zu lesen, bleibt der Kunde auch wahrend der Phase der Beweislastumkehr beweisbelastet dafur, dass uberhaupt ein Mangel vorliegt.
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