Abfallige Gesten und Worte sind im Strassenverkehr keine Kavaliersdelikte. Denn wer im Strassenverkehr ausserst heftig reagiert und einem Drangier den Vogel oder sogar den 'Stinkefinger' zeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Auch wer einen anderen beleidigt, absichtlich krankt oder sich verachtlich aussert, begeht eine Straftat. Und diese kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Darauf weist der ADAC hin. Besonders streng verfolgen die Behorden entwurdigende Ausserungen gegenuber Polizisten. Denn die Beleidigung trifft nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshuter meist gemeinsam mit seinem Dienstvorgesetzten Anzeige. Bei einer Verurteilung werden die Geldstrafen im Strafrecht mit Tagessatzen bemessen, die sich am Verdienst orientieren. Ein Tagessatz ist ublicherweise der 30. Teil eines Monatsnettogehaltes.
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