Nach einem Urteil des Europaischen Ge-richtshofs (EuGH) von 2009 unternahmen die italienischen Behbrden betrachtliche Anstrengungen und fiihrten 2010 ein lan-desweites System fur die Bestimmung des Anruferstandorts ein. Somit kann die Kommission dieses Vertragsverletzungs-verfahren nun abschlieBen. Angaben zum Anruferstandort sind unabdingbar, um eine rasche Hilfe zu gewahrleisten. Das gilt besonders fur Mobilfunkanrufe, bei denen der Anrufer seinen Standort mog-licherweise nicht angeben kann.
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