Seit Anfang April sind Tierarzte nun auch tarifvertraglich verpflichtet, dem Praxisteam eine betriebliche Altervorsorge anzubieten. Rosige Zukunftsaussichten sehen anders aus: Rund 1400 Euro bekommt eine tierarztliche Fachangestellte nach der Ausbildung gemass dem neuen Tarifvertrag, der zum 1. April in Kraft getreten ist. Damit steht ihr nach heutiger Kaufkraft eine gesetzliche Rente in Hohe von gerade mal 616 Euro netto zu - und auch das nur, wenn sie ohne Familienpause oder überbrückungszeit beiArbeitsplatzwechsel von ihrem 27. bis 67. Lebensjahr durcharbeitet. Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel, sogar unter diesen unrealistischen Voraussetzungen - da ist sich der Bundesverband Praktizierender Tierarzte (bpt) mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. einig, und auch der Gesetzgeber sieht das so. Darum hat dieser die betriebliche Altervorsorge (bAV) schon im Jahr 2002 zur Arbeitgeberpflicht gemacht, sofern sie von den Mitarbeitern gewünscht wird.
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