Um ein Höchstmaß an Sicherheit in unterirdischen Verkehrsanlagen zu gewährleisten helfen integrierte technische Lösungen in Kombination mit baulichem Brandschutz. Lösungen mit zementgebundenen Brandschutzplatten mit geringen Aufbauhöhen und Gewichten setzten sich im Markt zunehmend durch. Mit der 2004 verabschiedeten EU-Tunnelrichtlinie wurden die Mindestanforderungen an die Sicherheit europäischer Tunnel geregelt und die gesetzlichen Vorschriften zur Tunnelsicherheit deutlich verschärft. Seitdem unterliegen diese Tunnel strengen Auflagen und umfangreichen Qualitätsprüfungen. Neben der Prävention steht vor allem der Schutz von Personen im Vordergrund, mit tunnelspezifischen Überwachungs-, Sicherheits- und Betriebssystemen. Hinzu kommen bauliche Vorkehrungen, die sicherstellen sollen, dass bei Brandeinwirkung keine bleibenden Verformungen in der Konstruktion entstehen, die die Gebrauchsfähigkeit des Tunnels einschränken, oder gar strukturelle Schäden, die die Standsicherheit gefährden. Außerdem sollte die Wasserdichtigkeit der Konstruktion weiterhin gewährleistet sein.
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