Verklausulierte Formulierungen in Arbeitszeugnissen beschäftigen Presse und Arbeitsgerichte regelmäßig. Das „stets bemüht" für den fortwährend überforderten Mitarbeiter gehört zu den Klassikern dieser Geheimsprache. Jüngst musste das Bundesarbeitsgericht über den folgenden Satz urteilen: „Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte.
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