Die Rufe der Händler nach besseren Hilfen werden erhört: Es sollen nun auch Waren - der größte Kostenfaktor für Modeunternehmen - bei den Corona-Hilfen berücksichtigt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erlaubt Firmen, Teilwertabschreibungen auf unverkaufte Altware im Rahmen der Überbrückungs-hilfe III geltend zu machen. „Wichtig für den Einzelhandel ist die Anerkennung weiterer Kostenpositionen", sagt Altmaier laut einer Pressemitteilung des Bun-deswirtschaftsmimsteriums (BMWI). „So werden Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt." Auch könnten Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
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