Die Datenschutzgrundverordnung hat viele Unternehmen von Grund auf verunsichert. Aber sie setzt auch ungeahnte Qualitäten bei Händlern frei. So klebte beispielsweise ein Supermarktbetreiber einen „Cookie-Hinweis" an das Keksregal und schreibt dort unter anderem, dass Cookies leckere Kekse seien, „die auf Ihren Hüften gespeichert werden können." Gibt aber gleich den da-ten- und figurschutzrelevanten Tipp dazu: „Bei ausreichend Bewegung werden diese wieder gelöscht."
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