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【24h】

Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer auch ohne Kenntnis des Insolvenzverwalters von der Existenz des Fahrzeugs - 'Unzulänglichkeit' der Masse nur Hindernis für die Vollstreckung, nicht aber die Festsetzung der Kraftfahrazeugsteuer

机译:即使没有破产管理人对车辆的存在的了解,机动车税的起源-群众的“不足”只是执法的障碍,而不是机动车税的确定

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摘要

1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene KraftfSt. ist auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 29. 8. 2007 - IX R 4/07, DB 2007 S. 2576). 2. Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das FA nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnung entstehende KraftSt. durch Steuerbescheid festzusetzen. Auf die Firma F. R. GmbH (im Folgenden: GmbH) waren bis zur ver-kehrsrechtlichen Abmeldung (10. 6. 2004) zwei Anhänger mit den amtlichen Kennzeichen X und Y zugelassen. Über das Vermögen der GmbH wurde am 1. 3. 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger zeigte am 27. 3. 2003 dem Insolvenzgericht die Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse an. Das Gericht machte diese Anzeige öffentlich bekannt.
机译:1. KraftfSt。破产开放后创建的。那么也是集体责任。 §55 Abs。1 No. 1 InsO的S.,如果纳税义务继续存在,尽管破产管理人不知道该车辆的存在(补充BFH 2007年8月29日的判决-IX R 4/07,DB 2007,第2576页)。 2.即使破产管理人根据第210 InsO条指出资产不足,也不会阻止FA向KraftSt报告。由税收评估确定。在根据交通法取消注册之前(2004年6月10日),F.R。GmbH公司(以下简称:GmbH)批准了两个带有官方标识X和Y的拖车。 2003年3月1日,对GmbH的资产启动了破产程序,原告被任命为破产管理人。 2003年3月27日,原告将破产财产的不足通知了破产法院。法院将此公告公之于众。

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