Im Dezember 2007 hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken, kurz „Risikobegrenzungsgesetz" vorgelegt. Über das Gesetz wird zurzeit in den entsprechenden Ausschüssen beraten. Die Stellungnahme des Bundesrats liegt vor. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesinitiative ist die Erhöhung der Transparenz bei Unternehmenskäufen durch und die Erschwerung unerwünschter Aktivitäten von Finanzinvestoren. Tritt das Gesetz in der jetzigen Entwurfsfassung in Kraft, werden der Tatbestand des „acting in concert" und die Meldepflichten beim Anteilserwerb an börsennotierten Unternehmen verschärft. Ferner sollen dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat des Ziel-Unternehmens im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs neue und erweiterte Unterrichtungsrechte eingeräumt werden. Diese Regelung wird zukünftige Transaktionen maßgeblich beeinflus-sen können.
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