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【24h】

Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

机译:不能抵消物品所有人(第74 AO条)对退税要求的责任

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摘要

Das FA hat die Klägerin nach § 74 AO für die USt-Rückstände 2007-2010 einer in Insolvenz geratenen GmbH auf Haftung in Anspruch genommen, weil die Klägerin der GmbH Grund und Boden sowie Gebäude überlassen habe und an der GmbH als deren alleinige Gesellschafterin wesentlich beteiligt sei. Die USt sei während des Bestehens dieser Beteiligung entstanden. Der Klägerin steht aufgrund von USt-Festsetzungen 2007-2010 vom 4. 3. 2011 gegenüber dem FA Guthaben zu. Das FA ist der Auffassung, dieses Guthaben der Klägerin sei durch Aufrechnung mit ihren Haftungsschulden erloschen. Es hat darüber den angefochtenen Abrechnungsbescheid vom 20. 6. 2011 erlassen. Hiergegen richtet sich die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, die Erfolg hatte. Das FG urteilte, die Aufrechnung des FA sei nicht wirksam. Es fehle an der Gleichartigkeit von Forderung und Gegenforderung. Die Hauptforderung sei auf Geld gerichtet, nicht jedoch die Gegenforderung des FA.
机译:根据§74 AO的规定,FA要求对GmbH的2007-2010增值税欠款负责,该债务已经破产,因为原告将财产转让给GmbH并作为其唯一股东持有GmbH的大量股权是。增值税是在参与期间存在的。根据2007-2010年增值税评估,原告有权在2011年3月4日获得FA抵免额。财务顾问认为,申请人的信用已通过抵消其责任债务而过期。它发布了有争议的和解通知,日期为2011年6月20日。此诉讼是针对反对派的,该诉讼在异议程序失败后获得了成功。 FG裁定FA抵消无效。需求与反诉之间缺乏相似性。主要要求是金钱,但不是足协的反要求。

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    《Der Betrieb》 |2014年第23期|1300-1300|共1页
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