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EuGH: Schlussanträge zur Steuerberatung durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaften

机译:CJEU:关于另一个成员国设立的税务咨询公司的税务建议的意见

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摘要

Generalanwalt Cruz Villalón hat am 01.10.2015 seine Schlussanträge in der Rs. C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft gegen FA Hannover-Nord zur Steuerberatung durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaften vorgelegt. In einem Rechtsstreit vor dem deutschen BFH geht es um die Weigerung der deutschen Steuerbehörden, einer rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat (hier dem Königreich der Niederlande) niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zu gestatten, ihre Tätigkeit für ihre in Deutschland ansässigen Mandanten auszuüben. Die fragliche Tätigkeit, die in den Niederlanden nicht reglementiert ist, kann im vorliegenden Fall in Deutschland nur dann von einer Steuerberatungsgesellschaft ausgeübt werden, wenn diese anerkannt wurde. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die Leitungsorgane der Gesellschaft als StB bestellt wurden und somit die Prüfung als StB bestanden haben.
机译:2015年10月1日,总督克鲁斯·比利亚隆(CruzVillalón)在针对汉诺威-北部的FA C-342 / 14 X-Steuerberatungsgesellschaft案中提交了自己的意见,以寻求在另一个成员国成立的税务咨询公司的税务建议。德国BFH提起的诉讼涉及德国税务机关拒绝允许在另一成员国(此处为荷兰王国)合法成立的税务咨询公司为其在德国的客户工作的情况。有关活动在荷兰没有规定,在当前情况下,只有得到认可的德国咨询公司才能进行。认可前提是该公司的管理机构已被任命为StB,因此已通过考试为StB。

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    《Der Betrieb》 |2015年第41期|M14-M15|共2页
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