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Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung für betriebliche Termingeschäfte

机译:远期交易的损失补偿和扣除限制的合宪性和范围

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摘要

1. Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 ist verfassungsgemäß (Anschluss an BFH-Urteil vom 28.04.2016 - Ⅳ R 20/13, RS1208439). 2. Der Tatbestand des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 setzt keine Spekulationsabsicht des Stpfl. voraus. Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung entfällt nicht, wenn der für eine GmbH handelnde Mitarbeiter die Geschäfte (hier: Devisentermingeschäfte) auf strafbare Weise (Untreue) ohne Wissen und Wollen der Unternehmensleitung und entgegen einer Konzernrichtlinie initiiert hat. 3. Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung greift u.a. nicht, soweit die Termingeschäfte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen gehören (§ 15 Abs. 4 Satz 3 Hs. 2 EStG 1999). Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb können solche Geschäfte nicht gehören, die das betreffende Unternehmen nach den sich selbst auferlegten Vorgaben nicht betreiben darf und die von einem Mitarbeiter ohne Wissen und Wollen der Geschäftsleitung initiiert worden sind. 4. Der Tatbestand des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 um-fasst nicht solche Termingeschäfte, die auf die „physische" Lieferung des Basiswerts gerichtet sind (entgegen BMF-Schreiben vom 23.09.2005, DB 2005 S. 2269). Aus wirtschaftlicher Sicht nicht auf „physische" Lieferung, sondern auf Differenzausgleich gerichtet sind jedoch Devisentermingeschäfte auch dann, wenn Eröffnungsgeschäft und Gegengeschäft „brutto" abgewickelt werden. Dies setzt zwar nicht die Nämlichkeit des Vertragspartners voraus; erforderlich ist aber, dass das Gegengeschäft zeitlich vor Fälligkeit des Eröffnungsgeschäfts abgeschlossen worden ist.
机译:1.根据EStG 1999第15条第4款第3款,远期交易的损失赔偿和扣除限制是宪法性的(根据BFH 2016年4月28日的判决-ⅣR 20/13,RS1208439)。 2. EStG 1999第15条第4款第3句的事实并不暗示Stpfl有任何意图。先。如果代表某有限责任公司的雇员在没有公司管理层的知情和意愿的情况下以违背集团原则的行为应受惩罚(不忠实)发起交易(此处为远期外汇交易),则损失赔偿和扣除限制不适用。 3.损失赔偿和扣除额限制尤其适用。远期交易不属于信用机构,金融服务公司和金融公司正常业务活动的一部分(第15条第4款第3句2 EStG,1999年)。普通业务操作不能包括有关公司不允许根据自我施加的要求进行的交易,以及由员工在管理层不知情和意愿的情况下发起的交易。 4.《 1999年所得税法》第15条第(4)款第3项的事实不包括旨在“实物”交付基础证券的期货(与BMF函件23.09.2005,DB 2005 p。2269相反)从经济学的角度来看,远期外汇交易不是针对“实物”交割,而是针对差额,即使期初交易和柜台交易是“总”交易也是如此。开仓交易已完成。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第42期|2455-2459|共5页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:02

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