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Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin auf eine unbefristete Stelle

机译:怀孕是没有理由拒绝申请人担任永久职位

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摘要

Art. 2 Abs. 1 und 3 Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verbietet es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihren Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf.
机译:1976年1月9日关于执行男女在就业,职业培训和晋升以及工作条件方面平等待遇原则的理事会指令76/207 / EEC的第2(1)和(3)条禁止这样做不要雇用孕妇担任不确定的职位,因为由于法律禁止她从病情开始就不得在怀孕期间开始雇用她。

著录项

  • 来源
    《Betrieb und Wirtschaft》 |2000年第15期|p.649-651|共3页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 财政、金融;
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 00:24:24

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