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Hemmung der Verjährung von Mängelrechten gegen Bau-ARGE durch Verhandlungen mit Gesellschafter

机译:通过与股东协商,限制建设财团的缺陷权时效期限

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摘要

1. Die Verjährung sämtlicher Gewährleistungsrechte beginnt objektiv mit der Abnahme unabhängig davon, wann Mängel erkennbar werden und die Voraussetzungen für auf solche gestützte Zahlungsansprüche eintreten. 2. Verhandlungen mit dem Gesellschafter einer Bau-ARGE hemmen grundsätzlich nur die Verjährung der gegen den Gesellschafter gerichteten Ansprüche. Eine Hemmung auch der gegen die Arbeitsgemeinschaft gerichteten Ansprüche setzt Verhandlungen mit deren geschäftsführendem Gesellschafter voraus. 3. Verhandlungen schlafen in dem Zeitpunkt ein, in dem der nächste Schritt nach Treu und Glauben zu erwarten war. Bei Mängelansprüchen endet die Hemmung, wenn der Unternehmer das Prüfergebnis mitteilt, den Mangel für beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert. (Leitsätze der Redaktion).
机译:1.所有保修权利的限制从接受时就客观地开始,无论何时发现缺陷以及基于此类担保的付款要求的条件。 2.与建筑财团的股东进行的谈判基本上仅限制了针对股东的索赔限制。对工作组进行索赔谈判还需要与其执行合伙人进行谈判。 3.当期待真诚的下一步时,谈判就沉睡了。对于缺陷索赔,中止期限在企业家传达测试结果,宣布缺陷消除或拒绝继续移除时终止。 (编辑指南)。

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