Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat mit dem am 5. März bekannt gegebenem Eilbeschluss vom 4. März die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des BSI zur Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme ausgesetzt. Mit dieser Allgemeinverfügung hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter Gateways) auszurüsten. Diese Feststellung beruht auf der Annahme, dass inzwischen auf dem Markt bestimmte, von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen. Die Feststellung der technischen Möglichkeit löste bundesweit zum einen für Messstellenbetreiber (vor allem Stadtwerke) die Pflicht aus, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit diesen intelligenten Messsystemen auszurüsten. Zum anderen bewirkte die Feststellung faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme.
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