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【24h】

ÖOGH: Umfang und räumliche Reichweite einer Unterlassungsanordnung

机译:Öogh:残疾人的范围和空间范围

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摘要

1. Nach Art. 15 Abs. 1 ECRL besteht für Access-Provider und Host-Provider keine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Inhalte. Die Anordnung zielgerichteter Überwachungsmaßnahmen der nationalen Behörden und Gerichte ist aber zulässig. 2. Unterlassungsanordnungen können sich nicht nur auf den ursprünglichen rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen. Die „Kern-Übereinstimmung" muss sich dabei auf den ersten laienhaften Blick ergeben oder durch technische Mittel (z.B. Filtersoftware) feststellbar sein. 3. Bei immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen ist die räumliche Reichweite der Unterlassungsanordnung durch den Grundsatz der Territorialität auf den Schutz im Inland beschränkt. Bei anderen Unterlassungspflichten ist eine deutliche Klarstellung des Klägers notwendig, wenn er einen über Österreich hinausgehenden Schutz in Anspruch nehmen will.
机译:1.根据艺术.15段。1 ECRL,访问提供商和东道国提供商没有提供关于它们提供的外国内容的一般监督义务。但是,允许国家当局和法院的目标监督措施的顺序。 2.不仅可以在原始非法内容上获得禁令,还可以获得单词等于或有意义的内容。相同的内容是那些在非法评估的内容的核心中的内容。 “核心协议”必须在第一个惊人的凝视下出现,或者可以通过技术手段(例如滤波器软件)确定。3.在知识产权要求中,遗漏的空间范围受到领土对保护的原则的限制德国。在其他遗漏义务中,如果他想在奥地利超越保护,则明确澄清原告。

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