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【24h】

OVG NRW: Bandbreitenlimitierung und Roaming-Ausnahme bei ‘StreamOn’-Option der Telekom unzulässig

机译:OVG NRW:带宽和漫游异常在“Streamon”Octibly的“Streamon”选项中不可受理

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摘要

1. Das Gebot der Netzneutralität nach Art. 3 TSM-VO kann zwischen dem Internetzugangsanbieter und den Teilnehmern nicht vertraglich abbedungen werden. 2. Eine Verkehrsmanagementmaßnahme kann nur dann auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderung an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien i.S.d. Art. 3 Abs. 3 2. Unterabs. TSM-VO beruhen, wenn sie unterschiedslos auf alle übertragenen Daten aus der betreffenden Kategorie angewendet wird. 3. Das „Roam Like At Home"-Prinzip nach Art. 6a Roaming-VO ist auch dann verletzt, wenn eine Zero-Rating-Option während des Roamings im Ausland nicht angeboten wird. 4. Der Ausschluss der Nutzbarkeit einer Zero-Rating-Option im Ausland lässt sich auch nicht als Teil einer „Fair Use Policy" rechtfertigen.
机译:1.净中立的竞标。在互联网接入提供商和参与者之间,3 TSM-VO无法签订。 2.交通管理措施只能在客观地不同的技术要求,以质量的某些数据流量类别I.S.D. ART。第3段。3 2.随后。 TSM-VO是基于从相关类别的所有传输数据不分分解的基础上。 3.根据艺术的原则,“像家一样漫游”的原则。如果在漫游期间没有在国外没有提供零评级选项,也会受伤。4.排除国外零评级选项的可用性无法理解作为“公平使用政策”的一部分。

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