1. Die Begründung der Sperrung eines Kontos durch eBay mit der Formulierung, der eBay-Name verstoße gegen „unsere AGB", macht nicht ersichtlich, woraus sich ein Recht zur sofortigen Sperrung ergeben soll. 2. In einem solchen Fall steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung, eBay aufzugeben, das Konto freizuschalten, nicht entgegen.
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