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Bestandsschutz und Eigentum im Wasserrecht

机译:水法中的保护与财产

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摘要

1. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist ein subjektiv öffentliches Recht, das den Einzelnen davor schützt, dass ihm etwas, das ihm als Eigentum zugeordnet ist, entschädigungslos entzogen wird. Eigentum als Einnchtungsgarantie wird dabei so verstanden, dass dem Einzelnen solche Rechte zugeordnet sein können. Auf der Grundlage des geltenden Wasserrechts kann der Einzelne lediglich mehr oder weniger beschränkte Rechtspositionen erwerben, obwohl die Benutzung des Wassers vielfältig Grundlage wirtschaftlicher Tätigkeit ist.rn2. Auch die öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung eines Gutes (Wasser) schließt es aber nicht aus, dass dem Einzelnen »Rechte« zugeordnet werden, die gegen einen willkürlichen Entzug geschützt sind. Der Schutz des für die Aufnahme der Tätigkeit Investierten und der damit verbundene Anreiz auf einen wirtschaftlichen Erfolg müssen grundsätzlich gewahrt bleiben.rn3. Die öffentliche Bewirtschaftung des Wassers begründet die Notwendigkeit, dass entsprechende Rechte durch einen staatlichen Akt verliehen werden. Insoweit bestehen rechtliche Determinanten für die Ausübung des behördlichen Ermessens.rn4. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die Ausübung von Gewässerbenutzungen, denen keine explizite rechtliche Gestattung zugrunde lag, einfacher entzogen werden konnten, als solche, für die eine entsprechende Genehmigung vorlag. Ohne dass dies für jeden Einzelfall auf die entsprechende Vergleichbarkeit überprüft werden könnte, bleibt jedenfalls festzustellen, dass der Bestandsschutz in Form der öffentlich-rechtlichen Gestattung eindeutigeres Gewicht bekommt. Darüber hinaus bleiben Tätigkeiten, die mit einem Eigentumsobjekt verbunden sind, grundsätzlich der Dispositionsbefugnis des Gesetzgebers überlassen. Dies scheint die präventive Erlaubnis im Hinblick auf die Umgestaltung von Rechten aufzuwerten.rn5. Wasserrechtliche Gestattungen bilden kein Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG, sondern gewähren allein öffentlich-rechtlichen Bestands- und Vertrauensschutz, da sie grundsätzlich nicht auf eigener Leistung beruhen sollen. Dies wirft die Frage auf, in welchem Maße bei der Beurteilung eines Rechtes bzw. der durch es verbürgten/ausgedrückten Handlungsform es zulässig ist, dieses in alle Einzelteile zu zerlegen, um auf diese Weise einen Entzug bzw. eine Umgestaltung begründen zu dürfen. Gerade mit Blick auf weitere »Naturgüter«, an denen sich aufgrund der insgesamt bestehenden Nutzungsnachfrage Knappheiten ergeben und durch rechtliche und tatsächliche Entwicklungen Beschränkungen eingeführt werden, stellt sich in zunehmendem Maße die Frage, welche rechtliche Sicherung der Einzelne für seine private und wirtschaftliche Tätigkeit benötigt, um zukünftigen Entwicklungen, die Naturgüter unter öffentlich-rechtliche Verwaltung stellen, ausreichend gesichert gegenübertreten zu können.
机译:1.《基本法》第14.1条第1款是一种主观的公共权利,可以保护个人免遭剥夺作为财产转让给他的任何财产而无偿赔偿。所有权作为一种住宿的保证,应理解为可以将这种权利分配给个人。根据适用的水法,尽管以多种方式使用水是经济活动的基础,但个人只能或多或少地获得有限的法律地位。甚至对商品(水)的公法管理也不排除个人被分配了“权利”,这些权利受到保护,不会被任意取用。必须始终保护对活动开始时所投资人的保护以及对经济成功的相关激励。对水的公共管理证明有必要通过国家法案授予这种权利。在这方面,有行使官方自由裁量权的法律决定因素。从以下事实尤其可以明显看出这一点:与没有相应许可的水体相比,可以更容易地撤回没有明确的法律许可的水体的使用。如果不能在每个案例中检查其可比性,则有待确定的是,对现有结构的保护应以公法批准的形式给予更清晰的重视。此外,与财产有关的活动通常由立法机关自行决定。这似乎增强了权限重塑的预防权限。水法许可并不构成《基本法》第14.1条所指的财产,而只能根据公法和信托授予保护,因为从原则上讲,它们不应基于个人的表现。这就提出了一个问题,即在评估一项权利或该权利保障/表示的行动形式时,为了使其有理由撤回或重组,可以将其分解为各个部分。尤其是考虑到其他“天然商品”,由于现有的整体使用需求而变得稀缺,并且通过法律和实际发展引入了限制,人们对个人对其私人和经济活动所需要的法律保障问题日益增加,为了能够面对未来的发展,将自然产品置于公共管理之下具有足够的确定性。

著录项

  • 来源
    《ZFW》 |2009年第2期|65-78|共14页
  • 作者

    Ulrich Hösch; München;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 01:54:21

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