Die Ehescheidung ist vollzogen, der Versorgungsausgleich durchgeführt und dann verlieren sich die Geschiedenen aus den Augen. Erst mit Eintritt in den Ruhestand kommt der geschiedene Ehepartner den Beamtinnen und Beamten wieder in den Sinn, da der Versorgungsausgleich nun zu einer Kürzung der eigenen Versorgung führt. Auch hier verfliegt der Schmerz mit der Zeit, das Übel wird ertragen.
展开▼