Die EU-Kommission plant eine neue Beleuchtungsregelung. Stimmen EU-Rat und -Parlament der Verordnung zu, ersetzt sie bestehenden Regelungen und legt dann fest, welche Beleuchtungsprodukte, vor allem Lampen, in den kommenden Jahren auf den Markt gelangen dürfen und welche nicht. Betroffen wären vor allem zahlreiche Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen einschließlich Kommunen. Der Grund hierfür ist, dass ein Wirksamwerden der Verordnung auch das Aus für eine Lampe bedeutet, die derzeit das Rückgrat der Allgemeinbeleuchtung in vielen Bereichen bildet: die stabförmige Leuchtstofflampe mit 26 mm Durchmesser (T26LL, englisch T8).
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